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SiAzZe 
Routinier


Dabei seit: 31.01.2002
Beiträge: 459
Herkunft: Salzburg
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26.05.2009 15:28 |
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Diabolus
Doppel-As


Dabei seit: 03.12.2005
Beiträge: 117
Herkunft: AUT
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Unterhalt hat nicht wirklich was mit dem Studium zu tun, da gehts um nix anderes als um die sogenannten Alimente die beispielsweise der Elternteil zu leisten hat, der nach einer Scheidung nicht das Sorgerecht für dich hat und demnach nicht mehr mit dir unter einem Dach lebt. Sollten deine Eltern also geschieden sein, müsstest den Unterhalt normalerweise jetzt schon beziehen, außer deine Mutter/dein Vater behält das Geld für sich selbst 
Familienbeihilfe hingegen ist da schon ein anderes und v.a. relevanteres Thema. Anspruch auf die Familienbeihilfe hat in Österreich jeder, so auch du. Bis zum 18. Lebensjahr gibts die Familienbeihilfe problemlos ab dem 18. Lebensjahr gelten bestimmte Voraussetzungen - die letztendlich nun auf dich zutreffen. Um die Familienbeihilfe auch weiterhin (normal solltest die ebenfalls schon bekommen *g*) beziehen zu können musst du einen sogenannten "Leistungsnachweis" im Rahmen deines Studiums erbringen. Generell gilt, sobald du an der FH inskribiert bist eine Studienbestätigung ans Finanzamt zu schicken, damit die wissen das du als ordentlicher Studierender an dem Studiengang an der FH gemeldet bist. Dann gibts eine Frist bis zu welcher du einen Nachweis von *afaik* 8 SWS (SemesterWochenStunden) bringen musst. Sind maximal 4 Fächer die du positiv abgeschlossen haben musst, oft sogar weniger weil Fächer auch mehr als 2 SWS haben können.
Was die Studienbeihilfe anbelangt kannst diese natürlich beantragen, entsprechende Formulare gibts entweder in der FH selbst, bei der Stipendienstelle (die in größeren Städten ohnehin vorhanden sein sollte) oder aber am Finanzamt. Die Studienbeihilfe an sich ist keine Selbstverständlichkeit, dazu musst einige Datenblätter ausfüllen, Einkommen der Eltern genau wiederlegen etc. etc. - und letztendlich sagen die ob du sie bekommst oder nicht. Ich beispielsweise konnte nie eine beziehen weil meine Eltern ein zu hohes Einkommen hatten.
Was gibts sonst noch? Ein Leistungsstipendium würde mir spontan in den Sinn kommen. Sobald du nach einem abgeschlossenen Semester einen 1er Schnitt aufweisen kannst, kannst das locker flockig beantragen und wird normalerweise auch ohne weiteres bewilligt. Nähere Infos gibts sonst unter:
www.stipendium.at - http://www.oeh.ac.at/fh (speziell für FHs nachdem die mittlerweile auch der ÖH angehören) - www.help.gv.at (nützlich für die ganzen Beihilfen Themen)
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Diabolus am 15.07.2009 21:50.
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15.07.2009 21:49 |
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